Lizenzbedingungen Demoversionen

 

GZIM - Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin mbH

Durch Herunterladen, Installieren oder Kopieren einer der Demoversionen, den Zugriff auf das Programm oder eine anderweitige Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den nachfolgenden “Lizenzbedingungen GZIM-Demosoftware” einverstanden.

 

Lizenzbedingungen GZIM-Demosoftware

 

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Diese Lizenzbedingungen GZIM-Demosoftware in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen der GZIM-Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin mbH, nachfolgend GZIM genannt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hans-J. Schrörs, Hufelandstraße 19, 10407 Berlin, und Personen, die bei der GZIM die GZIM-Demosoftware zu Testzwecken bestellen (“Kunde”). Die GZIM und der Kunde werden gemeinsam als die ,,Parteien” bezeichnet.

 

(2)  Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Lizenzbedingungen GZIM-Demosoftware gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Lizenzbedingungen GZIM-Demosoftware entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn die GZIM den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt mit dem Download der GZIM-Demosoftware durch den Kunden zustande. Es steht der GZIM frei, das Downloadangebot jederzeit einzustellen.

 

§ 3 Widerrufsrecht

Es besteht kein Widerrufsrecht. Es steht jedoch dem Kunden jederzeit frei, die von ihm erstellten Kopien der Software löschen und damit diesen Vertrag zu beenden.

 

§ 4 Download und Installation der Software

(1)  Vorbehaltlich § 2 Satz 2 stellt GZIM dem Kunden auf dessen Anfrage persönliche Zugangsdaten zum Herunterladen der GZIM-Demosoftware zur Verfügung.

(2)  Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrags. Der Kunde installiert die Software selbst.

 

§ 5 Nutzungsrechte

(1)  Der Kunde darf die Software auf einem Rechner zum Zwecke des zeitlich begrenzten Testens des Leistungsumfangs installieren und ablaufen lassen und die dafür erforderlichen Vervielfältigungen vornehmen. Die GZIM-Demosoftware ist in ihrem Leistungsumfang im Vergleich zu der kostenpflichtigen GZIM-Software beschränkt und zeitlich nur beschränkt lauffähig.

(2)  Der Kunde ist ohne Erlaubnis der GZIM nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten.

 

§ 6 Umarbeitungen des Programms; Dekompilierung; Datenexport

(1)  Der Kunde darf keine Umarbeitungen an dem Programm vornehmen. Ebenso ist es untersagt, medizinische Inhalte zu exportieren oder für andere Zwecke zu nutzen.

(3)  Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

 

§ 7 Vergütung

(1)  Der Kunde erhält die Software unentgeltlich.

 

§ 8 Sach- und Rechtsmängel

(1)  Eine Gewährleistung für Sachmängel ist ausgeschlossen. Fehlerbehebungen erfolgen allenfalls unverbindlich durch Updates, solange die GZIM die Testsoftware zum Download anbietet.

 

§ 9 Haftung

(1)  Die GZIM übernimmt für die Testversion keine Haftung insbesondere  entstehen keine Schadenersatzansprüche des Test-Anwenders die durch medizinische Behandlungsfehler entstehen. Alle anzuwendenden Behandlungsmethoden, die aus den Inhalten der Software folgen, müssen vom Anwender überprüft werden.

 

§ 10 Datenschutz

(1)  Der Kunde ist einverstanden, dass die GZIM Informationsmaterial zu ihren Serviceangeboten zusenden kann.

(2)  Darüber hinaus werden die Daten des Kunden gemäß der GZIM-Datenschutzerklärung nur für interne Verwaltungszwecke genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben.

 

§ 11 Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ihr GZIM-Team

Hufelandstr. 19, D - 10407 Berlin
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 161244 gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführung: Dr. med. Hans-Jürgen Schrörs

 

Der digitale Impfpass mit Impfnachweis ist da !

ImpfPassDE - Der digitale Impfpass für die ganze Familie mit Impfnachweis - Jeder Vierte verliert seinen Impfpass oder weiß nicht wo er liegt. Mit der ImpfPassDE-App hat man jederzeit Zugriff auf alle Impfdaten, die über das Arztsystem direkt aufs Smartphone gesendet werden können. Und ganz neu: Den digitale Impfnachweis immer dabei, ob für die Impfung gegen Masern oder Covid-19!
Selbstverständlich enthält ImpfPassDE auch eine Erinnerungsfunktion für die ganze Familie. Die Familienfunktion erlaubt die Aufnahme von Kindern oder Großeltern, die selber kein Smartphone bedienen können. Weitere Informationen auf der ImpfPassDE-Produktseite und im App Store oder bei Google Play.

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Impfstoffeingang über "securPharm-Code" scannen

Zeit sparen - Fehler vermeiden - mit der Zeit gehen - Ab sofort können über ImpfDocNE Lagerbuchungen über den SecurPharm - Code erfolgen. Das intelligente ImpfDocNE-Lagersystem erkennt den Scanner und übernimmt automatisch alle erforderlichen Daten wie Registriernummer, PZN, Charge und Verfallsdatum.

Innovation auf der ganzen Linie mit ImpfDocNE. Weitere informationen auf der Produktseite)

 

Online-Schulungen für das ganze Praxisteam

Effektiv arbeiten - Zeit und Kosten sparen. Die Lösung heißt: Webseminar live. Individuelle Online-Schulungen für Sie und Ihr Praxisteam in der GZIM-Akademie...mehr.

 

Auszeichnung mit MSD Gesundheitspreis 2020

Award 2020

GZIM gewinnt zusammen mit Zollsoft den MSD-Gesundheitspreis in der Kategorie "Lösung von Versorgungsproblemen durch Digitalisierung". Ausgezeichnet wurde ImpfDocNE mit der dazugehörigen ImpfPassDE-App und dem ImpfDocDE-Cloudserver als zusammengehöriges Impfmanagementsystem, das nachweislich zu einer Steigerung von Impfquoten beiträgt. Damit erhält das Team bereits den zweiten Gesundheitspreis. Bereits im Februar 2020 ging der Gesundheitspreis der AOK-Nordost und des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die Arbeitsgruppe für ihr Innovationskonzept einer ImpfPass-Gruppenapp für Sammel- und Senioreneinrichtungen sowie betreute Personengruppen, die selber keine mobilen Technologien nutzen können.

 

MFA-Zertifizierungskurs online

Einfach - Besser - Impfen ist das Motto der GZIM-Impfakademie. Seit Eröffnung der Lernplattform im Mai 2017 haben sich bereits mehr als 10.000 MFA registriert. Die meisten MFA haben das Zertifikat "ImpfassistentIn" erreicht, und tgl. werden es mehr. Übernehmen auch Sie wichtige Aufgaben bei der Gesundheitsprävention in Ihrer Praxis. Erwerben Sie in unserer Online-Fortbildung fundiertes Wissen und qualifizieren sich zur ImpfassistentIn. Mit Abschluss des Basiskurses erhalten Sie ein Zertifikat* sowie die Möglichkeit, Ihr Wissen aufzufrischen und den Kenntnisstand zu erweitern. Es stehen interessierten ImpfassistentInnen auch Aufbaumodule z.B. aus der Pädiatrie und der Reisemedizin zur Verfügung. Der Hausärzteverband Nordrhein empfiehlt seinen Mitgliedern die Online-MFA-Fortbildung zur Impfassistentin.
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*) Die SHP (SERVICEGESELLSCHAFT HausarztPraxis mbH, Wirtschaftsgesellschaft des Hausärzteverbandes Nordrhein) erkennt den Online-Kurs als Grundkurs für das Zertifikat Impfassistentin nach Vorgabe des Hausärzteverbandes an.

 

 

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